28/08/2026
ℹ️ NEUE WBK ODER NEUER WAFFENPASS?
Die Waffengesetz-Novelle brachte für Erstantragstellerinnen und Erstantragsteller einen geänderten Ablauf:
1️⃣ Zuerst erfolgt die Antragstellung bei der zuständigen Waffenbehörde. Dabei muss die ausgewählte psychologische Gutachterin bzw. der Gutachter bereits bekannt gegeben werden. Der Waffenführerschein kann ebenfalls beigelegt werden.
2️⃣ Nach der behördlichen Rückmeldung erfolgt die psychologische Begutachtung. Das Gutachten wird anschließend nachgereicht.
3️⃣ Bei der Erstausstellung werden WBK und Waffenpass zunächst auf fünf Jahre befristet. Danach ist eine neuerliche Überprüfung vorgesehen – grundsätzlich einschließlich eines weiteren psychologischen Gutachtens.
Der Ablauf ist umfangreicher und mit höheren Gesamtkosten verbunden. Dennoch besteht kein Grund, sich verunsichern zu lassen: Wer die Reihenfolge kennt und seine Unterlagen vorbereitet, kann das Verfahren strukturiert angehen.
Das Ausbildungszentrum Josefsgasse unterstützt Sie gerne beim Waffenführerschein und bei der Vorbereitung.
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