23/04/2026
🆕 Ab 01. Mai 2026 treten die ersten Maßnahmen der neuen StVO-Novelle in Kraft! Folgendes ändert sich für E-Scooter-Fahrer:innen 🛴
➡️Lenker:innen bis 16 Jahre müssen ab 1. Mai beim Fahren einen Helm tragen.
➡️Jeder E-Scooter braucht einen Blinker am Ende jedes Lenkgriffs, eine Bremse, Hupe bzw. Klingel, weiße Rückstrahler nach vorne, rote Rückstrahler nach hinten und gelbe seitliche Rückstrahler.
➡️Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist ein zusätzliches weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht erforderlich.
➡️Die Alkoholgrenze sinkt von 0,8 auf 0,5 Promille.
ℹ️Übrigens, die Leih-E-Scooter sind bereits StVO-konform. Bei privaten ist aber oft eine Nachrüstung notwendig.
Generell gelten für E-Scooter aber weiterhin die Bestimmungen für Fahrräder und die Leistungsgrenzen für E-Bikes (25 km/h) und sie dürfen die Radwege benützen. Klargestellt wird aber, dass E-Scooter nicht am Gehsteig verwendet werden dürfen. Es darf nur eine Person darauf fahren. Am Scooter darf nur eine kleine Tasche, z.B. für einen Helm oder ein Schloss, montiert sein. Am Lenker darf kein Rucksack mitgeführt werden.
🪖Weiters gilt dann auch für Kinder bis 14 Jahre die Helmpflicht bei E-Bikes.
Weitere Schritte folgen im Herbst. Ziel der Reform ist mehr Sicherheit im Straßenverkehr, klarere Regeln für neue Mobilitätsformen sowie spürbar mehr Lebensqualität.
Copyright: MA28/Christian Fürthner