28/08/2022
Vereinsinformation zur „Abmahnwelle“ Datenschutzverletzungen Google Fonts
Hintergrund
Kurz zusammengefasst geht es dabei darum, dass ein Anwaltsschreiben eines österreichischen Rechtsanwaltes im Namen einer Mandantin an zahlreiche
Organisationen geschickt wird. Darin wird der Vorwurf erhoben, dass ohne Zustimmung/Einwilligung der betroffenen Mandantin ihre IP-Adresse unzulässigerweise an eine Gesellschaft des US-amerikanischen Konzerns „Alphabet Inc.“ (Google) weitergeleitet wurde, weil sogenannte „Google Fonts“ auf der betreffenden Webseite der Organisation eingebunden wurden. Hierzu ist festzuhalten, dass der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-582/14 bereits geklärt hat, dass sogar dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Es handelt sich daher bei der IP-Adresse um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO.
Aufgrund einer derartigen (vorgeworfenen unzulässigen) Weiterleitung werden von der betroffenen Mandantin Ansprüche auf (i) Unterlassung, (ii) Schadenersatz, (ii) Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung und (iv) Auskunft über die Datenverarbeitung gemäß Art 15 DSGVO geltend gemacht. Das Schreiben enthält zudem ein „Vergleichsangebot“, auf deren Basis mit der Zahlung von EUR 190,- die Vorwürfe „vollumfänglich und endgültig erledigt“ sein sollen.
weitere Infos unter www.oeffk.at