Selbstverteidigungskurse und Schützenvereine haben großen Zulauf; die Hersteller von Pfeffersprays oder Schlagstöcken verzeichnen Rekordumsätze. Nicht alles ist jedoch für jedermann zur Selbstverteidigung geeignet. Kampfkünste wie Wing Tsun, Jiu Jitsu, Systema, Krav Maga oder Escrima erfordern jahrelanges Training, und der Umgang mit Waffen will gelernt sein. Zudem sind die deutschen Waffengesetze
ziemlich restriktiv; Teleskopschlagstöcke beispielsweise darf man zwar besitzen, aber - ohne entsprechende berufliche Voraussetzungen - nicht unterwegs mit sich führen, und bei den herkömmlichen, für wenige Euro angebotenen Pfeffersprays kann es leicht zur Selbstgefährdung kommen. Neue Maßstäbe im Bereich der legalen und auch für wenig geübte Anwender praktikablen Selbstverteidigung hat die Schweizer Firma Piexon gesetzt. Die im Jahre 2000 von Raphael Fleischhauer und Jürg Thomann gegründete Firma mit Sitz in Aarwangen bei Langenthal ist auf die Herstellung besonders hochwertiger Pfefferschussgeräte spezialisiert. Das patentierte und einzigartige System, eine hoch effektive Wirklösung in einem Strahl zu „verschießen“, ermöglicht ganz neue Einsatzperspektiven und bildet die Grundlage aller JPX- und Guardian-Angel-Produkte. So steht ein JPX einem Elektroschock-Schussgerät in nichts nach, sondern verfügt - bei geringeren Anschaffungs- und Einsatzkosten - über eine massivere, länger anhaltende und besser kontrollierbare Wirkung. Die JPX-Geräte werden alle von Fachleuten in der Schweiz montiert und getestet. Dies garantiert eine gegen Null tendierende Fehlerquote. Das Sortiment von Piexon wird ständig weiterentwickelt und ergänzt, wobei neben der hohen Qualität die Effizienz der Instrumente an erster Stelle steht. Es ist daher kein Wunder, daß nicht nur eine stark wachsende Zahl "normaler Anwender" auf Pfefferschußgeräte von Piexon vertraut, sondern daß sie auch von Polizei, Security-Unternehmen und Spezialkräften eingesetzt werden, um einen Gegner effektiv auszuschalten, ohne das Risiko einzugehen, ihn dauerhaft zu verletzen oder gar zu töten. Alle von "Sicherheit jetzt!" angebotenen Geräte sind in Deutschland frei verkäuftlich, unterliegen nicht dem Waffengesetz und dürfen zur Tierabwehr mitgeführt werden. In einer Notwehr- oder Nothilfesituation dürfen sie auch gegen Menschen eingesetzt werden. Lediglich bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, sowie auf dem Weg dorthin ist das Führen von Tierabwehrsprays ein Verstoß gegen § 27 Abs. 1 Versammlungsgesetz, wenn sie ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind.